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Aufsichtspflicht

In der Übersicht

Die Aufsichtspflicht während des gesamten Besuches verbleibt bei den Erziehungsberechtigten. Ältere Kinder, die ohne Erziehungsberechtigten die Spielscheune besuchen wollen, dürfen das nur, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung durch die Erziehungsberechtigten vorliegt. Diese kann man hier downloaden. 

Einverständniserklärung zur Aufsichtspflicht (PDF-Dokument, 38,70 KB, 05.09.2023)